In Deutschland ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – und dazu zählt der Igel – aus der Natur zu entnehmen. Die einschlägigen Gesetzesvorschriften erlauben jedoch, hilfsbedürftige Igel sachgemäß aufzuziehen bzw. gesund zu pflegen. Das Ziel jeder Igelhilfe muss sein, die Tiere so bald wie möglich wieder gesund in die Freiheit zu entlassen.